Ein Schusswaffentermin mit einer Teilnehmerliste kann nur stattfinden wenn sich eine explizit eingewiesene, schriftlich hinterlegte Standaufsicht dazu bereit erklärt die Aufsicht zu übernehmen! Wenn Du das übernehmen willst und Standaufsicht in der SG bist füge Dich über das
der Liste hinzu und dann klicke auf das "Nein" neben Deinem Namen.
Während der Benutzung der Schießanlage mit Feuerwaffen ist zwingend eine Standaufsicht zu benennen!
Um als Standaufsicht in diesem Sinne zu gelten müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Schulung zur Verantwortlichen Aufsichtsperson nach §27 WaffG sowie §10 und §11 AWaffV
- Einweisung in die Anlage der Schützengilde Abstatt 1990 e.V.
- Eintrag in die Liste der unterwiesenenen Standaufsichten (Ordner Standaufsicht)
- Eintrag auf der Schießstandtafel in der Anlage (neben dem Büro)
- Die Standaufsicht darf nicht am Schießen teilnehmen